
Menschenrechtsklausel in Handelsabkommen einfügen

Menschenrechtliche Modellklauseln sind bisher nicht Bestandteil von Handelsverträgen oder Investitionsschutzabkommen. Dass dies aber durchaus sinnvoll sein kann, um auf das Einhalten multilateraler Abkommen und Vereinbarungen zu drängen, darauf machte unter anderem Dr. Christoph Bals von Germanwatch bei der Grünen Zukunftslaborveranstaltung am 7. November 2018 aufmerksam (https://zukunftslabore.gruene-bundestag.de/2018/12/veranstaltungsbericht-welthandelssystem-im-chaos-neue-chancen-fuer-eine-gerechte-globalisierung/).
In dem Antrag der Grünen Bundestagsfraktion „Freihandelsabkommen mit Vietnam fair nachverhandeln – Investitionsschutzabkommen ablehnen“ fordern wir u.a., dass
- ein Monitoring-Mechanismus eingerichtet wird, der das Handeln der Vertragsparteien auf Menschenrechtskonformität regelmäßig, effektiv und unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Gruppen überprüft;
- eine Menschenrechts-Ausnahmeregelung in das Abkommen aufgenommen wird, welche es einer Vertragspartei ermöglicht, gegebenenfalls ihre Vertragsverpflichtungen zu ändern, auszusetzen oder das Abkommen zu beenden, wenn die andere Partei die Menschenrechte nicht achtet oder um ihren eigenen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen;
- ein Mechanismus für periodische Human Rights Impact Assessments eingerichtet wird;
- ein Mechanismus für zivilgesellschaftliche Beschwerden eingerichtet wird, der auch juristische und technische Zugangshilfe für Beschwerdebefugte sowie Möglichkeiten für Ausgleichsmaßnahmen für Menschenrechtsverletzungen durch staatliche oder privatrechtliche Investitionen auf Grundlage des Freihandelsabkommens vorsieht.
Den gesamten Antrag gibt es hier nachzulesen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/070/1907060.pdf